FAQ

Inhalts­ver­zeich­nis

1. Fachschafts­rat
1.1 Wofür steht der Fachschafts­rat?
1.2 Welche Studi­en­gän­ge vertre­ten wir an unserer Fakul­tät?
1.3 Wie kann ich bei euch mitma­chen?
1.4 Ich habe einen Vorschlag für eine Veran­stal­tung?
1.5 Was ist der Unter­schied zwischen Elfer­rat und Fachschaftsrat?

2. Fakul­tät
2.1 Wie finde ich die Seiten der Abtei­lun­gen?
2.2 Räumlich­kei­ten der Physik und Meteo­ro­lo­gie
2.3 Wie sind die Öffnungs­zei­ten der Fakul­tät?
2.4 Studi­en­bü­ro
2.5 Prüfungs­aus­schuss
2.6 Studi­en­kom­mis­si­on

3. Studi­um
3.1 Studi­en- und Prüfungs­ord­nung
3.2 Wie funktio­nie­ren Urlaubs­se­mes­ter?
3.3 Regel­stu­di­en­zeit
3.4 Modul­ein­schrei­bung
3.5 Prüfungs­vor­leis­tun­gen
3.6 Prüfungs­an- und abmel­dung
3.7 Prüfun­gen und Modul­no­te
3.8 Prüfungs­er­geb­nis­se und Nachprü­fun­gen
3.9 Habe ich ein Recht auf Klausur­ein­sicht?
3.10 Gibt es eine Anwesen­heits­pflicht?
3.11 Kann ich auch andere Module aus dem Univer­si­täts­an­ge­bot belegen?
3.12 Rückmel­dung
3.13 Fristen im Überblick
3.14 Semes­ter­bei­trag und Semes­ter­ti­cket
3.15 Weiter­füh­ren­de Angebo­te
3.16 Fachbe­zo­ge­ne Prakti­ka und Arbeitsmöglichkeiten

Wofür steht der Fachschaftsrat?

Der Fachschafts­rat Physik und Meteo­ro­lo­gie ist die gewähl­te Inter­es­sens­ver­tre­tung der Studie­ren­den unserer Fakul­tät. Was heißt das? Wir sind Teil der Gremi­en, die das Studi­um offizi­ell gestal­ten. Wir organi­sie­ren Veran­stal­tun­gen, um die Studie­ren­den zusam­men zu bringen. Wir unter­stüt­zen Projek­te Dritter finan­zi­ell. Wir helfen bei Proble­men im Studi­um. Und wir freuen uns, wenn Du Teil dieser spannen­den Arbeit werden möchtest!

Ihr findet uns im Raum 219 in der Linné­stra­ße 5, gleich in der Nähe des Studienbüros.

Welche Studi­en­gän­ge vertre­ten wir an unserer Fakultät?

Wir vertre­ten Studie­ren­de der deutschen und englisch­spra­chi­gen Studi­en­gän­ge der Physik (Physik, IPSP, Lehramt Physik, Mathe­ma­ti­sche Physik) sowie die Studi­en­gän­ge der Meteorologie.

Wie kann ich bei euch mitmachen?

Wir treffen uns einmal in der Woche in unserem Büro, um aktuel­le Themen und Proble­me zu bespre­chen, sowie um Veran­stal­tun­gen zu planen. Ihr seid gerne einge­la­den, mal vorbei­zu­schau­en und mitzu­ma­chen. Um zu einem abwechs­lungs­rei­chen studen­ti­schen Leben an der Fakul­tät und der Uni beizu­tra­gen, organi­sie­ren wir auch jedes Jahr diver­se Veran­stal­tun­gen für Studie­ren­de der Physik und Meteo­ro­lo­gie. Wenn ihr Lust habt, bei der ein oder anderen Veran­stal­tung mitzu­ma­chen, meldet euch gerne bei uns, oder besucht uns zu unserer wöchent­li­chen Sitzung. Es gibt viele Dinge zu gestal­ten und jeder kann sich einbringen!

Ich habe einen Vorschlag für eine Veranstaltung?

Falls du eine Idee oder einen Wunsch für eine Veran­stal­tung hast, dann komm doch einfach zu einer Sitzung vorbei oder schrei­be uns eine Mail (fsr [a] faraphy.de).

Was ist der Unter­schied zwischen Elfer­rat und Fachschaftsrat?

Die Elfer­rä­te (u.a. Physik und Geowis­sen­schaf­ten, Chemie) sind tradi­ti­ons­rei­che Faschings­ver­ei­ne. Sie organi­sie­ren verschie­de­ne Unter­hal­tungs­ver­an­stal­tun­gen ergän­zend zum Univer­si­täts­all­tag.
Der Fachschafts­rat ist eine gesetz­lich vorge­schrie­be­ne Insti­tu­ti­on der Fakul­tät (genau­er: der Studie­ren­den­schaft der Fakul­tät). Unsere Arbeit befasst sich mit den Proble­men der Studie­ren­den, der Mitge­stal­tung des Studi­ums in Gremi­en und der Organi­sa­ti­on von studi­ums­be­zo­ge­nen Veran­stal­tun­gen, zu denen aber auch Vernet­zungs­ver­an­stal­tun­gen, wie die Semes­ter­auf­takt­par­ty und die Weihnachts­fei­er gehören.
Insbe­son­de­re die Veran­stal­tun­gen der Erstse­mes­ter koordi­nie­ren wir gemein­sam. Dort könnt ihr uns durch die Kleidung­s­tü­cke in orange (Elfer­rat) und blau (Fachschafts­rat) bestens unterscheiden.

Wie finde ich die Seiten der Abteilungen?

Eine Übersicht über alle Insti­tu­te und Abtei­lun­gen findest du auf der Website der Fakultät.

Räumlich­kei­ten der Physik und Meteorologie

Haupt­ge­bäu­de in der Linné­stra­ße 5:
-Peter-Debye-Insti­tut für Physik der weichen Materie
-Felix-Bloch-Insti­tut für Festkör­per­phy­sik
-Seminar­räu­me
-Hörsä­le
-Aula
-Studi­en­bü­ro
-Fachschafts­rat

Brüder­stra­ße 16:
-Insti­tut für Theore­ti­sche Physik

Stephan­stra­ße 3:
-Leipzi­ger Insti­tut für Meteorologie

Prager Straße / Vor dem Hospi­tal­to­re:
-Physi­ka­li­sches Grund­prak­ti­kum
-Physi­ka­li­sches Fortge­schrit­te­nen­prak­ti­kum
-Didak­tik der Physik

Wie sind die Öffnungs­zei­ten der Fakultät?

Erfah­rungs­ge­mäß sollte die Fakul­tät wochen­tags (auch in der Vorle­sungs­frei­en Zeit) von ca. 7 Uhr morgens bis 19 Uhr abends geöff­net haben. Gegebe­nen­falls können die Öffnungs­zei­ten jedoch abweichen.

Studi­en­bü­ro

Das Studi­en­bü­ro ist zentra­ler Ansprech­part­ner für alle Studi­en- und Prüfungs­an­ge­le­gen­hei­ten der von unserer Fakul­tät angebo­te­nen Studi­en­gän­ge. Zu den Aufga­ben gehören:
-die Beant­wor­tung von Fragen zum Studi­en­ab­lauf,
-das Erstel­len von Beschei­ni­gun­gen, Noten­spie­geln, Zeugnis­sen, Transcript of Records und Urkun­den,
die Koordi­na­ti­on der Modul­an­mel­dun­gen und -abmel­dun­gen,
-die Verwal­tung von Prüfungs­ter­mi­nen und -ergeb­nis­sen und der Anmel­dun­gen von Projekt-, Bache­lor- und Master­ar­bei­ten und
-die adminis­tra­ti­ve Unter­stüt­zung der Prüfungs­aus­schüs­se (auch Entge­gen­nah­me der Anträge).

Eine persön­li­che Beratung ist mit und ohne Anmel­dung zu den Sprech­zei­ten möglich; alter­na­tiv ist das Studi­en­bü­ro­team telefo­nisch oder per E-Mail (unter Verwen­dung der Univer­si­täts-E-Mail-Adres­se) erreich­bar (bitte immer Matri­kel­num­mer und Studi­en­gang angeben).

Linné­stra­ße 5, Räume 222/223
E-Mail: service-fpg [a] uni-leipzig.de

Sprech­zei­ten
Diens­tag: 9 – 12 Uhr und 13 – 15:30 Uhr
Donners­tag: 9 – 12 Uhr

Prüfungs­aus­schuss

Der Prüfungs­aus­schuss:

-reagiert auf Anträ­ge von Studie­ren­den unter Beach­tung der Prüfungs- und Studi­en­ord­nung,
-stimmt z.B. über zweite Wieder­ho­lungs­prü­fun­gen ab und
-berät u.a. über die Anerken­nung und Anrech­nung von Abschlüs­sen und erbrach­ten Modulen oder anderen Studi­en­leis­tun­gen, die an anderen Univer­si­tä­ten und im Ausland erwor­ben wurden.

Ein Antrag an den Prüfungs­aus­schuss ist formlos zu stellen und entwe­der als E-Mail oder in gedruck­ter Form zusam­men mit allen notwen­di­gen Unter­la­gen im Studi­en­bü­ro einzu­rei­chen.
Zwei Mitglie­der des Prüfungs­aus­schus­ses werden vom Fachschafts­rat vorge­schla­gen. Diese helfen euch auch gerne bei Proble­men mit dem Prüfungs­aus­schuss oder beim Schrei­ben von Wider­sprü­chen. Schreibt einfach eine Mail an pa [a] faraphy.de. Alle E-Mails werden anonym behandelt.

Studi­en­kom­mis­si­on

Die Studi­en­kom­mis­si­on besteht paritä­tisch aus Studie­ren­den und Lehren­den. Als einzi­ges wirklich paritä­tisch besetz­tes Gremi­um ist die Studi­en­kom­mis­si­on eine der Instan­zen, bei der wir Studie­ren­den das meiste Mitspra­che­recht haben.
Es werden Themen wie der generel­le Studi­en­gangs­auf­bau und -ablauf sowie Modulin­hal­te etc. behandelt.

Studi­en- und Prüfungsordnung

Gesetz­li­che Grund­la­ge deines Studi­ums und daher lesens­wert sind die jewei­li­ge Studi­en­ord­nung (kurz SO) und Prüfungs­ord­nung (kurz PO). Diese Dokumen­te findest du auf der Website der Univer­si­tät und auch auf der Website der Fakultät.

Während die Prüfungs­ord­nung festlegt, welche Leistun­gen (in Form von Prüfun­gen) du erbrin­gen musst, regelt die Studi­en­ord­nung Inhal­te und Aufbau des Studiums.

Diese Ordnun­gen sind verpflich­tend für beide Seiten. Das bedeu­tet, dass du als Student:in verpflich­tet bist, gemäß SO/PO zu studie­ren, wenn du deinen Abschluss machen möchtest. Das bedeu­tet aber auch, dass keine zusätz­li­chen, in den Ordnun­gen nicht aufge­führ­ten Prüfun­gen oder Leistun­gen von dir verlangt werden dürfen. Insbe­son­de­re gibt es an der Univer­si­tät Leipzig grund­sätz­lich keine Anwesen­heits­pflicht, nur in sehr spezi­el­len Fällen wie bspw. Labor­prak­ti­ka. Sollte dennoch ein:e Professor:in oder eine Lehrkraft zu deinem Nachteil von der SO/PO abwei­chen, sprich ihn bzw. sie darauf an, sprich mit dem Studi­en­bü­ro und/oder wende dich an uns.

Wie funktio­nie­ren Urlaubssemester?

Jeder hat Anspruch auf zwei Urlaubs­se­mes­ter. Während der Dauer des Urlaubse­mes­ters wird die Semes­ter­zahl einge­fro­ren, was z.B. für das BAföG entschei­dend sein kann. Während der Beurlau­bung kann man sich nicht zu Prüfun­gen anmel­den. Wieder­ho­lungs­prü­fun­gen können aber weiter­hin abgelegt werden. Nähere Infor­ma­tio­nen findet ihr auf der Website der Universität.

Regel­stu­di­en­zeit

Die Regel­stu­di­en­zeit ist die Zeit, die du für dein Studi­um brauchst, wenn du gemäß dem empfoh­le­nen Studi­en­ab­lauf­plan studierst. Das bedeu­tet, dass du Module in einem Umfang von 30 Leistungs­punk­ten (kurz: LP, auch: credit points oder ECTS-Punkte) pro Semes­ter absolvierst.

Langzeit­stu­di­en­ge­büh­ren werden für alle Studie­ren­den erhoben, die ihre Regel­stu­di­en­zeit im aktuel­len Studi­en­gang um mindes­tens vier Semes­ter überschrei­ten. Für ein anschlie­ßen­des Master­stu­di­um gilt eine eigene Regelstudienzeit.

Des Weite­ren gilt eine Bache­lor­ar­beit, die nicht inner­halb von vier Semes­tern nach Abschluss der Regel­stu­di­en­zeit abgelegt worden ist, als einma­lig nicht bestan­den. Eine nicht bestan­de­ne Bache­lor­ar­beit kann inner­halb eines Jahres einmal wieder­holt werden.

Modul­ein­schrei­bung

Die Modul­ein­schrei­bung erfolgt im Allge­mei­nen über das TOOL. Bereits vor der offizi­el­len Anmel­de­frist könnt ihr im Vorle­sungs­ver­zeich­nis im Almaweb oder auf der Fakul­täts­web­site Infor­ma­tio­nen zu den Modulen finden, die angebo­ten werden.

Hinwei­se zur Modul­ein­schrei­bung findest du zu Beginn jeden Semes­ters auf der Website der Fakultät.

Modul­an­mel­dung ist zugleich auch die Anmel­dung zur entspre­chen­den Prüfung.

Prüfungs­vor­leis­tun­gen

In einigen Modulen gibt es Prüfungs­vor­leis­tun­gen, die du bestehen musst, um zur Prüfung zugelas­sen zu werden. Die häufigs­te Prüfungs­vor­leis­tung ist das Errei­chen von 50% der mögli­chen Punkte in den wöchent­li­chen Übungs­auf­ga­ben eines Moduls.

Ob Module Prüfungs­vor­leis­tun­gen haben (und welche), steht in der Prüfungs­ord­nung. Du erfährst es auch beim ersten Termin des Moduls.

Abgeschlos­se­ne Prüfungs­vor­leis­tun­gen bleiben erhal­ten und müssen NICHT erneut abgelegt werden.

Erreichst du die erfor­der­li­che Punkt­zahl nicht, wirst du automa­tisch vom Modul abgemel­det, als hättest du es nie belegt. Danach ist es erst nach einem Jahr möglich, das Modul zu wieder­ho­len. Hast du bei den wöchent­li­chen Übungs­auf­ga­ben nur knapp die Punkt­zahl verpasst, so hast du das Recht, eine weite­re Übungs­se­rie zu bearbei­ten, um Zusatz­punk­te zu sammeln.

Prüfungs­an- und abmeldung

Die Prüfungs­an­mel­dung erfolgt automa­tisch mit der Modul­ein­schrei­bung im Almaweb. Eine Abmel­dung kann im Almaweb bis zu einer bestimm­ten Frist (wird vom Studi­en­bü­ro veröf­fent­licht) erfol­gen. Bei frist­ge­mä­ßer Abmel­dung vom Modul gelten alle bereits im Modul erbrach­ten Prüfungs­leis­tun­gen als nicht erbracht. Bitte infor­mie­re dich bei einem solchen Fall vorher im Studienbüro.

Prüfungs­ter­mi­ne werden in der Regel über das Almaweb und über den Modul­ver­ant­wort­li­chen in der Veran­stal­tung mitge­teilt. Mündli­che Prüfungs­ter­mi­ne erfol­gen nach Abspra­che, meist in einem vom Modul­ver­ant­wort­li­chen festge­leg­ten Prüfungszeitraum.

Sobald du zur Prüfung angemel­det bist, musst du auch dort erschei­nen. Ein Nicht­er­schei­nen hat Note 5,0 (nicht bestan­den) zur Folge. Im Falle einer Krank­heit muss spätes­tens am 3. Werktag ein ärztli­ches Attest beim Studi­en­bü­ro einge­reicht werden. Dafür kannst du auch den entspre­chen­den Brief­kas­ten benutzen.

Beim Nicht­be­stehen der 1. Prüfung wirst du für die Wieder­ho­lungs­prü­fung im selben Semes­ter automa­tisch angemel­det. Du kannst dich jedoch von dieser Prüfung beim Studi­en­bü­ro abmelden.

Eine zweite Wieder­ho­lung der Prüfungs­leis­tung kann nur auf Antrag an den jeweils zustän­di­gen Prüfungs­aus­schuss zum nächst­mög­li­chen Prüfungs­ter­min durch­ge­führt werden. Den Antrag findest du auf der Website der Fakul­tät. Beach­te aber, dass auch hier eine nicht bestan­den Modul­prü­fung inner­halb eines Jahres nach Abschluss des zweiten Prüfungs­ver­suchs wieder­holt werden muss. 

Solltest du eine zweite Wieder­ho­lungs­prü­fung ablegen müssen, aber wegen Krank­heit verhin­dert sein, so muss zwingend ein AMTSÄRTZLICHES Attest beim Studi­en­bü­ro einge­reicht werden. Ein norma­les Attest reicht nicht aus.

Prüfun­gen und Modulnote

Die meisten Module schlie­ßen mit einer Note ab, bei wenigen ist ledig­lich ein Bestehen erfor­der­lich. Prüfun­gen werden oft schrift­lich, manch­mal auch mündlich abgelegt, bei Semina­ren meist in Form eines Vortrags und einer Ausarbeitung.

Prüfungs­er­geb­nis­se und Nachprüfungen

Die Prüfungs­er­geb­nis­se werden gewöhn­lich im Almaweb veröf­fent­licht. Bestehst du eine Prüfung nicht, so bist du automa­tisch als “Wiederholer:in” zum nächs­ten Nachprü­fungs­ter­min angemel­det. Falls du auch die Wieder­ho­lungs­prü­fung nicht bestehst, wird es ungemüt­lich – dann solltest du einen Antrag auf eine zweite Wieder­ho­lungs­prü­fung beim Studi­en­bü­ro stellen. Bestehst du auch die zweite Wieder­ho­lungs­prü­fung nicht, gilt das Modul als endgül­tig nicht bestan­den. Falls es sich um ein Wahlmo­dul handelt, kannst du statt­des­sen ein anderes Modul belegen und das Nicht­be­stehen ausglei­chen. Handelt es sich jedoch um ein Pflicht­mo­dul, wirst du aus dem Studi­en­gang exmatrikuliert.

Habe ich ein Recht auf Klausureinsicht?

Selbst­ver­ständ­lich. Inner­halb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungs­ver­fah­rens kannst du Einsicht in deine schrift­li­che Prüfung, der Bewer­tung oder den Prüfungs­pro­to­kol­len (mündli­che Prüfung) nehmen. Dieses Recht ist in der Prüfungs­ord­nung geregelt. Teilwei­se bieten die Dozie­ren­den dafür einen Termin an. Abwei­chend davon kannst du aber auch jeder­zeit die Lehrkraft per Mail anschreiben.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Nein, grund­sätz­lich gibt es keine Anwesen­heits­pflicht. Ausnah­men bilden beispiels­wei­se Labor­prak­ti­ka. Fehlen in Semina­ren oder Vorle­sun­gen darf nicht eure Note beein­träch­ti­gen. Sollte es einmal zu Benach­tei­li­gung wegen Abwesen­heit kommen, sagt uns umgehend Bescheid!

Kann ich auch andere Module aus dem Univer­si­täts­an­ge­bot belegen?

Theore­tisch kannst du jede Vorle­sung der Univer­si­tät besuchen.

Ob du dir jedes Modul offizi­ell anrech­nen lassen kannst, muss im Zweifels­fall das zustän­di­ge Studi­en­bü­ro klären. Standard­mä­ßig sind nur die Module im Almaweb verfüg­bar, die deinem Studi­en­gang zugehö­rig sind.

Ob Bache­lor oder Master, im Wahlbe­reich der Physik können 10 Leistungs­punk­te (LP) fachüber­grei­fend angerech­net werden. Diese können beispiels­wei­se Schlüs­sel­qua­li­fi­ka­tio­nen (SQ) oder jede andere Modul­no­te sein, die du außer­halb der Fakul­tät oder auch in einem vorhe­ri­gen Studi­um erbracht hast.

Module die für das Master­stu­di­um vorge­se­hen sind, können auch schon im Bache­lor­stu­di­um belegt werden. Um ein solches Modul zu belegen ist das Studi­en­bü­ro zu kontak­tie­ren. Als Voraus­set­zung, neben der modul­spe­zi­fi­schen Teilnah­me­vor­aus­set­zung, müssen mindes­tens 90 Leistungs­punk­te des Bache­lor­stu­di­ums erbracht worden sein.

Rückmel­dung

Eine wichti­ge Sache, die ihr immer zum Ende eines Semes­ters machen müsst, ist die Rückmel­dung. Das bedeu­tet nur, dass ihr den aktuel­len Semes­ter­be­trag (inklu­si­ve Semes­ter­ti­cket) für das neue Semes­ter überwei­sen müsst, um weiter einge­schrie­ben zu bleiben. Überwei­sen könnt ihr dann ganz normal, oder der Uni einen einma­li­gen Lastschrift­auf­trag ertei­len, bei dem der Betrag dann von eurem (oder beispiels­wei­se dem Konto eurer Eltern) abgebucht wird. Das funktio­niert dann über AlmaWeb. Die aktuel­len Rückmel­de­fris­ten findet ihr auf der Website der Universität.

Fristen im Überblick

Bewer­bung für einen Studi­en­gang
Aktuel­le Infor­ma­tio­nen zu den Bewer­bungs­fris­ten findest du auf der Website der Univer­si­tät und Fakul­tät. Im Allge­mei­nen muss eine Online-Bewer­bung bis zum 15.09. (Winter­se­mes­ter) bzw. 15.03. (Sommer­se­mes­ter) erfol­gen. Im Anschluss sind die unter­schrie­be­nen Bewer­bungs­un­ter­la­gen und gefor­der­ten Nachwei­se bis zum 20.09. bzw. 20.03. im Studen­ten­se­kre­ta­ri­at einzu­rei­chen.
Unabhän­gig davon sind zur Prüfung der Zulas­sung zum Master­stu­di­en­gang „Physik“ folgen­de Unter­la­gen schrift­lich oder per Mail (dekan [a] physik.uni-leipzig.de) beim Dekan der Fakul­tät bis zum 01.09. bzw. 01.02. einzu­rei­chen:
-Antrag auf Prüfung der Zulas­sung
-Transcript of records / Zeugnis über einen ersten berufs­qua­li­fi­zie­ren­den Abschluss
-kurzer tabel­la­ri­scher Lebens­lauf
-Nachweis von Kennt­nis­sen der engli­schen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemein­sa­men Europäi­schen Referenz­rah­mens (oder Äquivalent)

Rückmel­dung
-Rückmel­de­frist für das Winter­se­mes­ter: 01.06. – 15.08.
-Rückmel­de­frist für das Sommer­se­mes­ter: 01.12. – 15.02.

Modul­ein­schrei­bung
-Das aktuel­le Modul- und Veran­stal­tungs­an­ge­bot findest du im Vorle­sungs­ver­zeich­nis im Almaweb.
-I.d.R. findet die Modul­ein­schrei­bung ca. 2 Wochen vor Beginn der Lehrver­an­stal­tun­gen statt. Bitte infor­mie­re dich im Vorfeld auf der Website der Fakul­tät, um von mögli­che Änderun­gen zu erfahren.

Modulab­mel­dung
-Die Abmel­dung von einem Modul und die damit verbun­de­ne Abmel­dung von der Modul­prü­fung kann bis spätes­tens vier Wochen vor Ende der Vorle­sungs­zeit über das Almaweb oder ggf. über das Studi­en­bü­ro erfolgen.

Semes­ter­bei­trag und Semesterticket

Der Semes­ter­bei­trag setzt sich aus vier Teilen zusam­men: Studie­ren­den­schaft, Studen­ten­werk, Mobili­täts­fond und Deutsch­land­ti­cket.
Die Höhe des Beitrags kann variie­ren. Es ist daher auch davon auszu­ge­hen, dass der Beitrag jährlich steigen wird.

Studie­ren­de können mit dem Deutsch­land­ti­cket die Angebo­te (S-Bahn, Bus, Regio­nal- und Straßen­bahn) der deutschen Verkehrs­bün­de nutzen. Das Deutsch­land­ti­cket erhält man über die Leipzig­MO­VE-App, in welcher man sich mit seinen Almaweb Daten anmel­den und verifi­zie­ren muss. Danach benötigt man das Ticket und die Leipzig­MO­VE-App mit einem Licht­bild­aus­weis als gülti­gen Nachweis für die Fahrkar­te. Möchtet ihr nicht die Leipzig­MO­VE-App verwen­den, so kann man sich alter­na­tiv auch eine Chipkar­te im LVB-Service­cen­ter abholen. Der Studie­ren­den­aus­weis reicht somit nicht als Fahrkar­te.  Hier können alle Nahver­kehrs­mit­tel, einschließ­lich der LVB-Linien in Leipzig und der S-Bahnen, rund um die Uhr und über das gesam­te Semes­ter genutzt werden.

Studie­ren­de mit einem gülti­gen Ticket können montags bis samstags in den Randzei­ten von 19.30 bis 6 Uhr und an Sonntag ganztä­gig ihr Fahrrad kosten­los in den Stadt­bus­sen und Straßen­bah­nen der Leipzi­ger Verkehrs­be­trie­be mitneh­men, sofern es das Platz­an­ge­bot zulässt. Montags bis samstags zwischen 6 und 19.30 Uhr ist für die Mitnah­me eines Fahrra­des eine Extrafahr­kar­te notwendig.

In den Zügen des Nahver­kehrs kann mit dem Deutsch­land­ti­cket das Fahrrad zu jeder Tages­zeit kosten­los mitge­nom­men werden.

Wenn ihr nicht die nötigen Nachwei­se (Licht­bild­aus­weis, Leipzig­MO­VE-App bzw. Chipkar­te) bei einer Kontrol­le dabei habt, wird nach den allge­mei­nen Beför­de­rungs­be­din­gun­gen das erhöh­te Beför­de­rungs­ent­gelt fällig. Studie­ren­de haben dann die Möglich­keit inner­halb einer Woche die Nachwei­se bei einer Service­stel­le des jewei­li­gen Verkehrs­un­ter­neh­mens vorzu­le­gen, dann fällt nicht das volle erhöh­te Beför­de­rungs­ent­gelt von 60 Euro, aber immer noch das ermäßigt erhöh­te Beför­de­rungs­ent­gelt von 7 Euro an.

Mit der App „Leipzig­MO­VE“ können Studie­ren­de zusätz­lich  auch die Car- und Bikesha­ring Angebo­te der Leipzi­ger Verkehrs­be­trie­be nutzen. 

Quelle: Studen­ten­werk Leipzig