FAQ
Inhaltsverzeichnis
1. Fachschaftsrat
1.1 Wofür steht der Fachschaftsrat?
1.2 Welche Studiengänge vertreten wir an unserer Fakultät?
1.3 Wie kann ich bei euch mitmachen?
1.4 Ich habe einen Vorschlag für eine Veranstaltung?
1.5 Was ist der Unterschied zwischen Elferrat und Fachschaftsrat?
2. Fakultät
2.1 Wie finde ich die Seiten der Abteilungen?
2.2 Räumlichkeiten der Physik und Meteorologie
2.3 Wie sind die Öffnungszeiten der Fakultät?
2.4 Studienbüro
2.5 Prüfungsausschuss
2.6 Studienkommission
3. Studium
3.1 Studien- und Prüfungsordnung
3.2 Wie funktionieren Urlaubssemester?
3.3 Regelstudienzeit
3.4 Moduleinschreibung
3.5 Prüfungsvorleistungen
3.6 Prüfungsan- und abmeldung
3.7 Prüfungen und Modulnote
3.8 Prüfungsergebnisse und Nachprüfungen
3.9 Habe ich ein Recht auf Klausureinsicht?
3.10 Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
3.11 Kann ich auch andere Module aus dem Universitätsangebot belegen?
3.12 Rückmeldung
3.13 Fristen im Überblick
3.14 Semesterbeitrag und Semesterticket
3.15 Weiterführende Angebote
3.16 Fachbezogene Praktika und Arbeitsmöglichkeiten
Wofür steht der Fachschaftsrat?
Der Fachschaftsrat Physik und Meteorologie ist die gewählte Interessensvertretung der Studierenden unserer Fakultät. Was heißt das? Wir sind Teil der Gremien, die das Studium offiziell gestalten. Wir organisieren Veranstaltungen, um die Studierenden zusammen zu bringen. Wir unterstützen Projekte Dritter finanziell. Wir helfen bei Problemen im Studium. Und wir freuen uns, wenn Du Teil dieser spannenden Arbeit werden möchtest!
Ihr findet uns im Raum 219 in der Linnéstraße 5, gleich in der Nähe des Studienbüros.
Welche Studiengänge vertreten wir an unserer Fakultät?
Wir vertreten Studierende der deutschen und englischsprachigen Studiengänge der Physik (Physik, IPSP, Lehramt Physik, Mathematische Physik) sowie die Studiengänge der Meteorologie.
Wie kann ich bei euch mitmachen?
Wir treffen uns einmal in der Woche in unserem Büro, um aktuelle Themen und Probleme zu besprechen, sowie um Veranstaltungen zu planen. Ihr seid gerne eingeladen, mal vorbeizuschauen und mitzumachen. Um zu einem abwechslungsreichen studentischen Leben an der Fakultät und der Uni beizutragen, organisieren wir auch jedes Jahr diverse Veranstaltungen für Studierende der Physik und Meteorologie. Wenn ihr Lust habt, bei der ein oder anderen Veranstaltung mitzumachen, meldet euch gerne bei uns, oder besucht uns zu unserer wöchentlichen Sitzung. Es gibt viele Dinge zu gestalten und jeder kann sich einbringen!
Ich habe einen Vorschlag für eine Veranstaltung?
Falls du eine Idee oder einen Wunsch für eine Veranstaltung hast, dann komm doch einfach zu einer Sitzung vorbei oder schreibe uns eine Mail (fsr [a] faraphy.de).
Was ist der Unterschied zwischen Elferrat und Fachschaftsrat?
Die Elferräte (u.a. Physik und Geowissenschaften, Chemie) sind traditionsreiche Faschingsvereine. Sie organisieren verschiedene Unterhaltungsveranstaltungen ergänzend zum Universitätsalltag.
Der Fachschaftsrat ist eine gesetzlich vorgeschriebene Institution der Fakultät (genauer: der Studierendenschaft der Fakultät). Unsere Arbeit befasst sich mit den Problemen der Studierenden, der Mitgestaltung des Studiums in Gremien und der Organisation von studiumsbezogenen Veranstaltungen, zu denen aber auch Vernetzungsveranstaltungen, wie die Semesterauftaktparty und die Weihnachtsfeier gehören.
Insbesondere die Veranstaltungen der Erstsemester koordinieren wir gemeinsam. Dort könnt ihr uns durch die Kleidungstücke in orange (Elferrat) und blau (Fachschaftsrat) bestens unterscheiden.
Wie finde ich die Seiten der Abteilungen?
Eine Übersicht über alle Institute und Abteilungen findest du auf der Website der Fakultät.
Räumlichkeiten der Physik und Meteorologie
Hauptgebäude in der Linnéstraße 5:
-Peter-Debye-Institut für Physik der weichen Materie
-Felix-Bloch-Institut für Festkörperphysik
-Seminarräume
-Hörsäle
-Aula
-Studienbüro
-Fachschaftsrat
Brüderstraße 16:
-Institut für Theoretische Physik
Stephanstraße 3:
-Leipziger Institut für Meteorologie
Prager Straße / Vor dem Hospitaltore:
-Physikalisches Grundpraktikum
-Physikalisches Fortgeschrittenenpraktikum
-Didaktik der Physik
Wie sind die Öffnungszeiten der Fakultät?
Erfahrungsgemäß sollte die Fakultät wochentags (auch in der Vorlesungsfreien Zeit) von ca. 7 Uhr morgens bis 19 Uhr abends geöffnet haben. Gegebenenfalls können die Öffnungszeiten jedoch abweichen.
Studienbüro
Das Studienbüro ist zentraler Ansprechpartner für alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten der von unserer Fakultät angebotenen Studiengänge. Zu den Aufgaben gehören:
-die Beantwortung von Fragen zum Studienablauf,
-das Erstellen von Bescheinigungen, Notenspiegeln, Zeugnissen, Transcript of Records und Urkunden,
die Koordination der Modulanmeldungen und -abmeldungen,
-die Verwaltung von Prüfungsterminen und -ergebnissen und der Anmeldungen von Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten und
-die administrative Unterstützung der Prüfungsausschüsse (auch Entgegennahme der Anträge).
Eine persönliche Beratung ist mit und ohne Anmeldung zu den Sprechzeiten möglich; alternativ ist das Studienbüroteam telefonisch oder per E-Mail (unter Verwendung der Universitäts-E-Mail-Adresse) erreichbar (bitte immer Matrikelnummer und Studiengang angeben).
Linnéstraße 5, Räume 222/223
E-Mail: service-fpg [a] uni-leipzig.de
Sprechzeiten
Dienstag: 9 – 12 Uhr und 13 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss:
-reagiert auf Anträge von Studierenden unter Beachtung der Prüfungs- und Studienordnung,
-stimmt z.B. über zweite Wiederholungsprüfungen ab und
-berät u.a. über die Anerkennung und Anrechnung von Abschlüssen und erbrachten Modulen oder anderen Studienleistungen, die an anderen Universitäten und im Ausland erworben wurden.
Ein Antrag an den Prüfungsausschuss ist formlos zu stellen und entweder als E-Mail oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Unterlagen im Studienbüro einzureichen.
Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Fachschaftsrat vorgeschlagen. Diese helfen euch auch gerne bei Problemen mit dem Prüfungsausschuss oder beim Schreiben von Widersprüchen. Schreibt einfach eine Mail an pa [a] faraphy.de. Alle E-Mails werden anonym behandelt.
Studienkommission
Die Studienkommission besteht paritätisch aus Studierenden und Lehrenden. Als einziges wirklich paritätisch besetztes Gremium ist die Studienkommission eine der Instanzen, bei der wir Studierenden das meiste Mitspracherecht haben.
Es werden Themen wie der generelle Studiengangsaufbau und -ablauf sowie Modulinhalte etc. behandelt.
Studien- und Prüfungsordnung
Gesetzliche Grundlage deines Studiums und daher lesenswert sind die jeweilige Studienordnung (kurz SO) und Prüfungsordnung (kurz PO). Diese Dokumente findest du auf der Website der Universität und auch auf der Website der Fakultät.
Während die Prüfungsordnung festlegt, welche Leistungen (in Form von Prüfungen) du erbringen musst, regelt die Studienordnung Inhalte und Aufbau des Studiums.
Diese Ordnungen sind verpflichtend für beide Seiten. Das bedeutet, dass du als Student:in verpflichtet bist, gemäß SO/PO zu studieren, wenn du deinen Abschluss machen möchtest. Das bedeutet aber auch, dass keine zusätzlichen, in den Ordnungen nicht aufgeführten Prüfungen oder Leistungen von dir verlangt werden dürfen. Insbesondere gibt es an der Universität Leipzig grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, nur in sehr speziellen Fällen wie bspw. Laborpraktika. Sollte dennoch ein:e Professor:in oder eine Lehrkraft zu deinem Nachteil von der SO/PO abweichen, sprich ihn bzw. sie darauf an, sprich mit dem Studienbüro und/oder wende dich an uns.
Wie funktionieren Urlaubssemester?
Jeder hat Anspruch auf zwei Urlaubssemester. Während der Dauer des Urlaubsemesters wird die Semesterzahl eingefroren, was z.B. für das BAföG entscheidend sein kann. Während der Beurlaubung kann man sich nicht zu Prüfungen anmelden. Wiederholungsprüfungen können aber weiterhin abgelegt werden. Nähere Informationen findet ihr auf der Website der Universität.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist die Zeit, die du für dein Studium brauchst, wenn du gemäß dem empfohlenen Studienablaufplan studierst. Das bedeutet, dass du Module in einem Umfang von 30 Leistungspunkten (kurz: LP, auch: credit points oder ECTS-Punkte) pro Semester absolvierst.
Langzeitstudiengebühren werden für alle Studierenden erhoben, die ihre Regelstudienzeit im aktuellen Studiengang um mindestens vier Semester überschreiten. Für ein anschließendes Masterstudium gilt eine eigene Regelstudienzeit.
Des Weiteren gilt eine Bachelorarbeit, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, als einmalig nicht bestanden. Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden.
Moduleinschreibung
Die Moduleinschreibung erfolgt im Allgemeinen über das TOOL. Bereits vor der offiziellen Anmeldefrist könnt ihr im Vorlesungsverzeichnis im Almaweb oder auf der Fakultätswebsite Informationen zu den Modulen finden, die angeboten werden.
Hinweise zur Moduleinschreibung findest du zu Beginn jeden Semesters auf der Website der Fakultät.
Modulanmeldung ist zugleich auch die Anmeldung zur entsprechenden Prüfung.
Prüfungsvorleistungen
In einigen Modulen gibt es Prüfungsvorleistungen, die du bestehen musst, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die häufigste Prüfungsvorleistung ist das Erreichen von 50% der möglichen Punkte in den wöchentlichen Übungsaufgaben eines Moduls.
Ob Module Prüfungsvorleistungen haben (und welche), steht in der Prüfungsordnung. Du erfährst es auch beim ersten Termin des Moduls.
Abgeschlossene Prüfungsvorleistungen bleiben erhalten und müssen NICHT erneut abgelegt werden.
Erreichst du die erforderliche Punktzahl nicht, wirst du automatisch vom Modul abgemeldet, als hättest du es nie belegt. Danach ist es erst nach einem Jahr möglich, das Modul zu wiederholen. Hast du bei den wöchentlichen Übungsaufgaben nur knapp die Punktzahl verpasst, so hast du das Recht, eine weitere Übungsserie zu bearbeiten, um Zusatzpunkte zu sammeln.
Prüfungsan- und abmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt automatisch mit der Moduleinschreibung im Almaweb. Eine Abmeldung kann im Almaweb bis zu einer bestimmten Frist (wird vom Studienbüro veröffentlicht) erfolgen. Bei fristgemäßer Abmeldung vom Modul gelten alle bereits im Modul erbrachten Prüfungsleistungen als nicht erbracht. Bitte informiere dich bei einem solchen Fall vorher im Studienbüro.
Prüfungstermine werden in der Regel über das Almaweb und über den Modulverantwortlichen in der Veranstaltung mitgeteilt. Mündliche Prüfungstermine erfolgen nach Absprache, meist in einem vom Modulverantwortlichen festgelegten Prüfungszeitraum.
Sobald du zur Prüfung angemeldet bist, musst du auch dort erscheinen. Ein Nichterscheinen hat Note 5,0 (nicht bestanden) zur Folge. Im Falle einer Krankheit muss spätestens am 3. Werktag ein ärztliches Attest beim Studienbüro eingereicht werden. Dafür kannst du auch den entsprechenden Briefkasten benutzen.
Beim Nichtbestehen der 1. Prüfung wirst du für die Wiederholungsprüfung im selben Semester automatisch angemeldet. Du kannst dich jedoch von dieser Prüfung beim Studienbüro abmelden.
Eine zweite Wiederholung der Prüfungsleistung kann nur auf Antrag an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Den Antrag findest du auf der Website der Fakultät. Beachte aber, dass auch hier eine nicht bestanden Modulprüfung innerhalb eines Jahres nach Abschluss des zweiten Prüfungsversuchs wiederholt werden muss.
Solltest du eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen, aber wegen Krankheit verhindert sein, so muss zwingend ein AMTSÄRTZLICHES Attest beim Studienbüro eingereicht werden. Ein normales Attest reicht nicht aus.
Prüfungen und Modulnote
Die meisten Module schließen mit einer Note ab, bei wenigen ist lediglich ein Bestehen erforderlich. Prüfungen werden oft schriftlich, manchmal auch mündlich abgelegt, bei Seminaren meist in Form eines Vortrags und einer Ausarbeitung.
Prüfungsergebnisse und Nachprüfungen
Die Prüfungsergebnisse werden gewöhnlich im Almaweb veröffentlicht. Bestehst du eine Prüfung nicht, so bist du automatisch als “Wiederholer:in” zum nächsten Nachprüfungstermin angemeldet. Falls du auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehst, wird es ungemütlich – dann solltest du einen Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung beim Studienbüro stellen. Bestehst du auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden. Falls es sich um ein Wahlmodul handelt, kannst du stattdessen ein anderes Modul belegen und das Nichtbestehen ausgleichen. Handelt es sich jedoch um ein Pflichtmodul, wirst du aus dem Studiengang exmatrikuliert.
Habe ich ein Recht auf Klausureinsicht?
Selbstverständlich. Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens kannst du Einsicht in deine schriftliche Prüfung, der Bewertung oder den Prüfungsprotokollen (mündliche Prüfung) nehmen. Dieses Recht ist in der Prüfungsordnung geregelt. Teilweise bieten die Dozierenden dafür einen Termin an. Abweichend davon kannst du aber auch jederzeit die Lehrkraft per Mail anschreiben.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Nein, grundsätzlich gibt es keine Anwesenheitspflicht. Ausnahmen bilden beispielsweise Laborpraktika. Fehlen in Seminaren oder Vorlesungen darf nicht eure Note beeinträchtigen. Sollte es einmal zu Benachteiligung wegen Abwesenheit kommen, sagt uns umgehend Bescheid!
Kann ich auch andere Module aus dem Universitätsangebot belegen?
Theoretisch kannst du jede Vorlesung der Universität besuchen.
Ob du dir jedes Modul offiziell anrechnen lassen kannst, muss im Zweifelsfall das zuständige Studienbüro klären. Standardmäßig sind nur die Module im Almaweb verfügbar, die deinem Studiengang zugehörig sind.
Ob Bachelor oder Master, im Wahlbereich der Physik können 10 Leistungspunkte (LP) fachübergreifend angerechnet werden. Diese können beispielsweise Schlüsselqualifikationen (SQ) oder jede andere Modulnote sein, die du außerhalb der Fakultät oder auch in einem vorherigen Studium erbracht hast.
Module die für das Masterstudium vorgesehen sind, können auch schon im Bachelorstudium belegt werden. Um ein solches Modul zu belegen ist das Studienbüro zu kontaktieren. Als Voraussetzung, neben der modulspezifischen Teilnahmevoraussetzung, müssen mindestens 90 Leistungspunkte des Bachelorstudiums erbracht worden sein.
Rückmeldung
Eine wichtige Sache, die ihr immer zum Ende eines Semesters machen müsst, ist die Rückmeldung. Das bedeutet nur, dass ihr den aktuellen Semesterbetrag (inklusive Semesterticket) für das neue Semester überweisen müsst, um weiter eingeschrieben zu bleiben. Überweisen könnt ihr dann ganz normal, oder der Uni einen einmaligen Lastschriftauftrag erteilen, bei dem der Betrag dann von eurem (oder beispielsweise dem Konto eurer Eltern) abgebucht wird. Das funktioniert dann über AlmaWeb. Die aktuellen Rückmeldefristen findet ihr auf der Website der Universität.
Fristen im Überblick
Bewerbung für einen Studiengang
Aktuelle Informationen zu den Bewerbungsfristen findest du auf der Website der Universität und Fakultät. Im Allgemeinen muss eine Online-Bewerbung bis zum 15.09. (Wintersemester) bzw. 15.03. (Sommersemester) erfolgen. Im Anschluss sind die unterschriebenen Bewerbungsunterlagen und geforderten Nachweise bis zum 20.09. bzw. 20.03. im Studentensekretariat einzureichen.
Unabhängig davon sind zur Prüfung der Zulassung zum Masterstudiengang „Physik“ folgende Unterlagen schriftlich oder per Mail (dekan [a] physik.uni-leipzig.de) beim Dekan der Fakultät bis zum 01.09. bzw. 01.02. einzureichen:
-Antrag auf Prüfung der Zulassung
-Transcript of records / Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss
-kurzer tabellarischer Lebenslauf
-Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (oder Äquivalent)
Rückmeldung
-Rückmeldefrist für das Wintersemester: 01.06. – 15.08.
-Rückmeldefrist für das Sommersemester: 01.12. – 15.02.
Moduleinschreibung
-Das aktuelle Modul- und Veranstaltungsangebot findest du im Vorlesungsverzeichnis im Almaweb.
-I.d.R. findet die Moduleinschreibung ca. 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen statt. Bitte informiere dich im Vorfeld auf der Website der Fakultät, um von mögliche Änderungen zu erfahren.
Modulabmeldung
-Die Abmeldung von einem Modul und die damit verbundene Abmeldung von der Modulprüfung kann bis spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit über das Almaweb oder ggf. über das Studienbüro erfolgen.
Semesterbeitrag und Semesterticket
Der Semesterbeitrag setzt sich aus vier Teilen zusammen: Studierendenschaft, Studentenwerk, Mobilitätsfond und Deutschlandticket.
Die Höhe des Beitrags kann variieren. Es ist daher auch davon auszugehen, dass der Beitrag jährlich steigen wird.
Studierende können mit dem Deutschlandticket die Angebote (S-Bahn, Bus, Regional- und Straßenbahn) der deutschen Verkehrsbünde nutzen. Das Deutschlandticket erhält man über die LeipzigMOVE-App, in welcher man sich mit seinen Almaweb Daten anmelden und verifizieren muss. Danach benötigt man das Ticket und die LeipzigMOVE-App mit einem Lichtbildausweis als gültigen Nachweis für die Fahrkarte. Möchtet ihr nicht die LeipzigMOVE-App verwenden, so kann man sich alternativ auch eine Chipkarte im LVB-Servicecenter abholen. Der Studierendenausweis reicht somit nicht als Fahrkarte. Hier können alle Nahverkehrsmittel, einschließlich der LVB-Linien in Leipzig und der S-Bahnen, rund um die Uhr und über das gesamte Semester genutzt werden.
Studierende mit einem gültigen Ticket können montags bis samstags in den Randzeiten von 19.30 bis 6 Uhr und an Sonntag ganztägig ihr Fahrrad kostenlos in den Stadtbussen und Straßenbahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe mitnehmen, sofern es das Platzangebot zulässt. Montags bis samstags zwischen 6 und 19.30 Uhr ist für die Mitnahme eines Fahrrades eine Extrafahrkarte notwendig.
In den Zügen des Nahverkehrs kann mit dem Deutschlandticket das Fahrrad zu jeder Tageszeit kostenlos mitgenommen werden.
Wenn ihr nicht die nötigen Nachweise (Lichtbildausweis, LeipzigMOVE-App bzw. Chipkarte) bei einer Kontrolle dabei habt, wird nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen das erhöhte Beförderungsentgelt fällig. Studierende haben dann die Möglichkeit innerhalb einer Woche die Nachweise bei einer Servicestelle des jeweiligen Verkehrsunternehmens vorzulegen, dann fällt nicht das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro, aber immer noch das ermäßigt erhöhte Beförderungsentgelt von 7 Euro an.
Mit der App „LeipzigMOVE“ können Studierende zusätzlich auch die Car- und Bikesharing Angebote der Leipziger Verkehrsbetriebe nutzen.
Quelle: Studentenwerk Leipzig
Weiterführende Angebote
–Career Service: Workshops und persönliche Beratung für den Berufseinstieg
–Kostenlose Fahrradselbsthilfewerkstätten
–Academic Lab: Workshops zu Methoden und wissenschaftlichem Schreiben
–IT-Schulungen des Universitätsrechenzentrums (URZ)
Fachbezogene Praktika und Arbeitsmöglichkeiten
Regionale Unternehmen und Institute, die Arbeitsmöglichkeiten für angehende PhysikerInnen bieten:
–Universität Leipzig (SHK/WHK)
–WAVELABS Solar Metrology Systems
–intelligent fluids
–Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften
–Max-Planck-Institut für Mathematik in den Naturwissenschaften
–Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung (IOM)
–Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
–Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS)